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Dokument-ID: 896251
5.1.5 Rechtlicher Rahmen für Tierversuche abseits der REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung sowie andere relevante Gesetzgebungen der EU und deren Mitgliedstaaten werden in Bezug auf den Schutz von Versuchstieren durch die EU-Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU) ergänzt. Diese kann durchaus als Umsetzung des Artikels 13 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) verstanden werden, welcher festlegt: