3.2 Aufbau und Eckpunkte der CLP-Verordnung
in Kraft. Die Anhänge gliedern sich folgendermaßen:Das Schema der CLP-Verordnung folgt weitgehend dem üblichen Aufbau von verwaltungsrechtlichen Vorschriften, wie er etwa auch im ChemG 1996 zu finden ist. Am Beginn stehen Ziele, Definitionen und eine Umschreibung des Geltungsbereiches. Hier sind in Bezug auf den Geltungsbereich im Vergleich zum ChemG 1996 keine wesentlichen Änderungen vorhanden. Die Definitionen werden, soweit sie nicht spezifisch für den Bereich der Einstufung und Kennzeichnung sind und aus dem UN-GHS stammen, inhaltlich aus der REACH-Verordnung übernommen. Dabei werden diese Definitionen in der CLP-Verordnung wiederholt und nicht durch einen reinen Verweis auf die REACH-Verordnung angesprochen.