9.2 Die österreichische Perspektive
Die organisatorischen Rahmenbedingungen für das Chemikalienrecht sind auch in Österreich mit der Einführung der REACH-Verordnung geändert worden. War die „Bürokratie“ mit der Beschlussfassung über das Chemikaliengesetz 1996 noch eher reduziert worden (im Chemikaliengesetz 1996 wurde zB – mit Verweis auf die „Verlagerung“ vieler Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene – keine Verlängerung der mit den ChemG von 1987 eingerichteten „Chemikalienkommission sowie des wissenschaftlichen Ausschusses“ festgelegt und es sollte mit „generellen Entscheidungen, wie etwa Verordnungen möglichst das Auslangen“ gefunden werden, um aufwändige Einzelentscheidungsverfahren zu vermeiden), so wurde im Kontext der REACH-Verordnung wieder eine andere Richtung eingeschlagen. Schon alleine die Pflicht zur Beschickung der vielen Gremien in der ECHA und die Verfahren zur Auswahl der geeigneten Personen dafür, haben dazu geführt, dass der Bund zusätzliche Ressourcen für den Bereich der Chemiepolitik einsetzt.