1.3 Kennzeichnung von Lagern
Die Kennzeichnung von Räumen bzw Bereichen bzw Schränken kann entfallen, wenn beim Betreten des Raumes oder Bereiches die Kennzeichnung der einzelnen gelagerten Behälter eindeutig erkennbar ist. Ist eine Kennzeichnung notwendig, dann kann diese mittels Piktogramm nach der CLP-Verordnung erfolgen oder noch bis 1. Juni 2024 nach dem „alten“ Kennzeichnungssystem der Kennzeichnungsverordnung. Folgende Tabelle gibt eine rasche Übersicht zu Piktogrammen, die für Chemikalien relevant sind: