1.1 Einleitung
Für die Lagerung von Chemikalien sehen das österreichische Chemikalienrecht bzw verwandte Rechtsmaterien keine systematischen Regelungen speziell für das Lagern vor. Das ist deutlich anders, als dies beispielweise in Deutschland der Fall ist. Dort regelt beispielsweise eine sg „Technische Regel für Gefahrstoffe“, die TRGS 510, die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Auch wenn man sich in österreichischen Fachkreisen oft an dieser TRGS hinsichtlich der Lagerung hält bzw zumindest orientiert, gibt es in Österreich im Wesentlichen folgende größere Gruppen von Chemikalien, für die es konkretere Vorschriften für die Lagerung gibt: