4.1 F-Gase-Qualifizierungsverordnung – Brandschutz
Die Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen in Zusammenhang mit ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern, BGBl II Nr 236/2010, ausgegeben am 15. Juli 2010, (im Folgenden kurz „F-Gase-Qualifizierungsverordnung – Brandschutz“ genannt) ist eine Durchführungsverordnung des Bundesministers zuständig für Umweltangelegenheiten zum Bundesgesetz über fluorierte Treibhausgase, das mit BGBl I Nr 103/2009 veröffentlicht worden ist. Die F-Gase-Qualifizierungsverordnung – Brandschutz richtet sich an alle Personen und Firmen, die im Brandschutzsektor tätig sind und dabei auch mit bestimmten „Treibhausgasen“, also mit fluorierten Kohlenwasserstoffen umgehen. Solche Stoffe kommen in Brandschutzanlagen und Feuerlöschern üblicherweise zum Einsatz.