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Dokument-ID: 978990
R-Sätze
Nach der Richtlinie 67/548/EWG weisen diese Standardsätze auf spezielle Risiken hin, die sich aus den Gefahren ergeben, die mit der Verwendung eines Stoffes oder einer Zubereitung verbunden sind. Beispiele sind „Ernste Gefahr irreversiblen Schadens“ oder „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“. Gemäß der EU-CLP-VO werden die R-Sätze durch „Gefahrenhinweise“ ersetzt.