© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 947588

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Pflichten nach der Zulassungserteilung

Vorab gilt zu betonen, dass ein zugelassener Stoff nur in der Lieferkette des Zulassungsinhabers verwendet werden darf. Auch darf der Stoff nur unter den Auflagen der Zulassung verwendet bzw in Verkehr gebracht werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop