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Dokument-ID: 1071009
8.3 Übersicht zur Beschränkung
Übersicht zur Beschränkung | |
Die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse kann entweder an bestimmte Bedingungen gebunden oder ganz untersagt werden. Die verbotenen oder beschränkten Stoffe bzw Stoffgruppen sind in Anhang XVII der REACH-Verordnung angeführt. | |
Bedingungen |
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