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Dokument-ID: 994197
7.3 Einstufung von Liquids in Eigenverantwortung
Seit 1. Juni 2017 müssen alle chemischen Gemische wie zB Liquids, die in elektronischen Zigaretten, in Nachfüllbehältnissen oder als chemisches Gemisch in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, der EU-CLP-Verordnung entsprechen und entsprechend eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sein.