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Dokument-ID: 1104811
8.2.78 Tätowierfarben und Permanent-Make-up
In Eintrag 75 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen betreffend die Verwendung und das Inverkehrbringen von Stoffen in Tätowierfarben und Permanent-Make-up festgelegt. Die Verordnung (EU) 2020/2081 vom 14. Dezember 2020 inkludierte diese in Anhang XVII. Diese Beschränkungsinitiative wurde durch die Europäische Kommission gesetzt und auf deren Ersuchen durch die Europäische Chemikalienagentur ausgeführt.