Neu
Dokument-ID: 896119
2.1.5 Entwicklung des Umwelthaftungsrechtes
Dass das Umwelthaftungsrecht derzeit derart ausgestaltet ist – insbesondere auch was dieEU-Umwelthaftungsrichtlinie betrifft – hat eine lange Vorgeschichte und kann wohl als das Resultat langwieriger Verhandlungen und Rücksichtnahmen auf diverse Forderungen allenfalls betroffener Stakeholder, zusammen mit den üblichen Vorgangsweisen und Techniken, die von der Bürokratie an den Tag gelegt werden, wenn sich neue Vorschriften in Beratung befinden, verstanden werden.