2.1 Erläuterungen zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz
Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) ist eine Vorschrift des besonderen Verwaltungsrechtes in Österreich, die auch für praktisch alle beruflichen Tätigkeiten gilt, bei denen gefährliche Chemikalien (Stoffe und/oder Gemische), Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte hergestellt oder verwendet werden. Bei den erfassten Tätigkeiten wird einerseits auf die Herstellung, Verwendung, Lagerung, Verabreichung, das Abfüllen, die Freisetzung in die Umwelt und das innerbetriebliche Befördern von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen (Gemischen), Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten Bezug genommen (Anhang 1 Z 6 B-UHG), andererseits zusätzlich noch auf die Verwendung von gefährlichen Stoffen und gefährlichen Zubereitungen, Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zum Schutz von Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlingen (Anhang 1 Z 13 B-UHG). Zusätzlich wird auch der Transport von Chemikalien erfasst, soweit es sich dabei um einen Gefahrguttransport handelt (Anhang 1 Z 7 B-UHG). Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge fällt in den Geltungsbereich der Umwelthaftungsvorschriften der Länder.