3.1 Die wichtigsten Regelungen für Zubereitungen gemäß der ehemaligen Richtlinie 1999/45/EG
Die ehemalige Zubereitungsrichtlinie (RL 1999/45/EG), deren Anwendungsbereich das Inverkehrbringen, also im Wesentlichen die Vermarktung gefährlicher Zubereitungen/Gemische (und in einigen Sonderfällen auch „nicht-gefährlicher“ Zubereitungen/Gemische) war, enthielt die grundsätzlichen Regelungen über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gemischen/Zubereitungen sowie für das Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Zubereitungen, also für „Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen“.