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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Grenzwerteverordnung – GKV 2021

Regelungen

Die GrenzwerteVO beinhaltet Regelungen zu folgenden Themen:

  • Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte)
  • Technische Richtkonzentration (TRK-Werte)
  • Beurteilungszeitraum für MAK- und TRK-Werte
  • MAK-Werte für biologisch inerte Schwebstoffe
  • MAK-Werte für Kohlenwasserstoffdämpfe
  • Bewertung von Stoffgemischen
  • Neue Grenzwertbegriffe: DNELs (Derived no effect-levels)
  • Information der Arbeitnehmer
  • Krebserzeugende Arbeitsstoffe
  • Ausnahmen für Arbeitsstoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial
  • Verbot von eindeutig krebserzeugenden Arbeitsstoffen
  • Meldung eindeutig krebserzeugender Arbeitsstoffe
  • Schutz- oder Arbeitskleidung
  • Umluftverbot und Ausnahmen
  • Sonderbestimmungen für Holzstaub

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