Neu
Dokument-ID: 258795
6.2.2 Überwachung und Inspektion
Überwachungsverantwortlichkeit
Im Rahmen der Anforderungen für die Elemente der Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis verlangt die EU-GLP-Inspektionsrichtlinie von den Mitgliedstaaten, dass eine rechtlich eindeutig bestimmte zuständige nationale Behörde, die mit ausreichendem und qualifiziertem Personal ausgestattet sein sowie mit definitiv festgelegten Befugnissen versehen sein muss, für das GLP-Überwachungsprogramm verantwortlich zu machen ist.