2.9.10 Biozidprodukteverordnung
Die Biozidprodukteverordnung (EU) Nr 528/2012 enthält spezielle Regelungen für Chemikalien, die in Biozidprodukten verwendet werden. Biozidprodukte sind Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art, außer solchen, die zum Schutz von Pflanzen eingesetzt werden. Umfasst sind auch Mikroorganismen. Den Kern der Regelungen bildet ein der REACH-Verordnung ähnliches Arbeitsprogramm zur Bewertung der Wirkstoffe für Biozidprodukte, zusammen mit einem Zulassungsregime für Biozidprodukte. Biozidprodukte sind im Allgemeinen Gemische, die einen oder mehrere Wirkstoffe und weitere Stoffe enthalten. Es gibt aber durchaus auch Biozidprodukte, die Stoffe sind – etwa Chlorgas zur Badewasserdesinfektion. Auch für mit Biozidprodukten behandelte Waren gibt es einige Anforderungen – vor allem, dass nur zulässige Biozidprodukte zur Behandlung verwendet werden – es können aber auch Kennzeichnungspflichten für behandelte Waren zu erfüllen sein.