11.2 HKW-AnlagenVO – HAV
Mit BGBl II 411/2005 ist die „Verordnung über die Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung halogenierter organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (HKW-Anlagen-Verordnung – HAV)“ kundgemacht worden. (Anm: Die HAV wurde bisher nicht an die Gefahrenbezeichnungen der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, (EG) Nr 1272/2008, ABl L 353 vom 16. Dezember 2008, S 1, in der Kurzbezeichnung die sog CLP-Verordnung, nach den Anfangsbuchstaben des englischen Titels „Classification, Labelling and Packaging“, angepasst).