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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.3 EU-Recht

Kernstück des EU-Rechts für Düngemittel ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und -Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr 1069/2009 und (EG) Nr 1107/2009 aus dem Jahr 2019. Diese EU-Verordnung ersetzte die frühere EU-Düngemittelverordnung (EU) Nr 2003/2003. Die alte EU-Verordnung umfasst lediglich mineralische Düngemittel und Kalke. Das ist mit der neuen EU-Verordnung anders. Sie umfasst nun deutlich mehr, nämlich zusätzlich zu den mineralischen Düngemitteln und Kalken auch organische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, agronomische Zusatzstoffe und Biostimulatoren.

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