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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9.11 Pflanzenschutzmittelverordnung

Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (EU) Nr 1107/2009 hat zum „allgemeinen“ Chemikalienrecht der Europäischen Union dasselbe Verhältnis wie die EU-Biozidprodukteverordnung. Die organisatorischen Rahmenbedingungen sind jedoch etwas anders, da in der EU-Kommission nicht die Generaldirektionen Umwelt und Wirtschaft zuständig sind, sondern die GD zuständig für Gesundheit. Die Verfahrensabwicklung auf EU-Ebene erfolgt durch die EU-Agentur für Lebensmittel („EFSA“) mit Sitz in Italien (Parma). Die Regelungssystematik bei den Pflanzenschutzmitteln ist der EU-Biozidprodukteverordnung sehr ähnlich. „Pflanzenschutzmittel“ sind im Wesentlichen alle Schädlingsbekämpfungsmittel, die zum Schutz von Pflanzen und (nicht weiter verarbeiteten) Pflanzenerzeugnissen eingesetzt werden. Für Pflanzenschutzmittel sind schon alle Wirkstoffe auf Gemeinschaftsebene bewertet worden und die einzelnen Pflanzenschutzmittel benötigen eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat. Eine „Unionszulassung“ gibt es für Pflanzenschutzmittel nicht, jedoch eine „Zonenzulassung“. Eine Zone umfasst mehrere Mitgliedstaaten, die mittels einer Zonenzulassung abgedeckt werden. Eine solche Zulassung in einer Zone, die das Gebiet mehrerer EU-Mitgliedstaaten umfasst, gilt. Ein Regelungselement, dem in Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln besondere Bedeutung zukommt, ist, dass – lebensmittelrechtlich – für die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die sich auf pflanzlichen Lebensmitteln finden könnten, zulässige Höchstmengen festgelegt werden müssen und dass bei der Verwendung so vorzugehen ist, dass keine zu starke Exposition stattfindet. Im EU-Recht sind (abgesehen von den auf dieser Verordnung basierenden Durchführungsrechtsakten) zur Ergänzung der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung noch einschlägige – teilweise umsetzungsbedürftige – Rechtsakte enthalten, nämlich die Verordnung (EG) Nr 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden und die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.

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