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Dokument-ID: 1277350
1.4.3 Detergenzien-Verordnung 2026 – Überblick
Die Verordnung über Detergenzien (EU) 2026/405, ABl der Reihe L vom 02.03.2026, soll als in den Mitgliedstaaten direkt geltende Vorschrift zu Wasch- und Reinigungsmitteln gewährleisten, dass in derartigen Produkten nur solche waschaktive Substanzen (Tenside) eingesetzt werden, die eine nach den Festlegungen des Anhanges I Teil A der Verordnung ausreichende biologische Abbaubarkeit aufweisen.