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Dokument-ID: 1277344
1.4.1 Detergenzien-Verordnung 2026 – Kurzdarstellung
Unter Detergenzien werden jene Produkte zusammengefasst, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Wasch- und Reinigungsmittel bezeichnet werden. Die besonderen Vorschriften, die beim Inverkehrbringen dieser Produkte zu beachten sind, werden in der Verordnung (EU) 2026/405 vom 11. Februar 2026, ABl der Reihe L vom 02.03.2026, über Detergenzien und Tenside festgelegt. Als EU-Verordnung gelten diese Regelungen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.