10.2.1 Vollziehung
Während die Vollziehung der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung und des Pflanzenschutzmittelgesetzes2011 in unmittelbarer Bundesverwaltung durchzuführen ist und eine eigene Vollzugsbehörde – das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) – sowohl die pflanzenschutzmittelrechtlichen Zulassungsverfahren (für die Gebühren zu entrichten sind) als auch die Überwachungstätigkeit besorgt, unterliegen Bestandteile von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittel auch der Überwachung der Einhaltung der anwendbaren chemikalienrechtlichen Bestimmungen durch die „Chemikalieninspektoren“, die in mittelbarer Bundesverwaltung für den Landeshauptmann tätig werden.
Diese Organe prüfen beispielsweise die Sicherheitsdatenblätter, das BAES beispielsweise, ob die Zulassungsbedingungen eingehalten werden.