7.11 Zulassungspflichtige Stoffe und deren Anwendungsbereiche
Neben der Erarbeitung von Leitlinien zur Vorgangsweise bei der Beurteilung der Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen sollen (gem den Vorgaben des Art 57 der REACH-VO), und neben den durchgeführten Konsultationen, ist das bisher wichtigste Ergebnis dieser Agenda, dass 54 Stoffe in Anhang XIV der REACH-VO aufgenommen worden sind und weitere 5 Stoffe knapp davor stehen. Diese, deren häufigste Verwendungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Ablauftermine und aktueller Stand (April 2026) der Zulassungsanträge sind: