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Dokument-ID: 994188
7.1 Zur Anwendbarkeit des Chemikalienrechts auf E-Zigaretten, deren Nachfüllbehälter und Liquids
Seit Ende der letzten Übergangsfrist müssen mit 1. Juni 2017 alle Stoffe und Gemische vor dem Inverkehrbringen verpflichtend nach der EU-CLP-Verordnung ordnungsgemäß eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.