4.2 Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt
Ist die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes im Rahmen einer Registrierung (Art 14, REACH) oder der Beurteilung als nachgeschalteter Anwender (Art 37, REACH) notwendig, dann sind dem Sicherheitsdatenblatt die einschlägigen Expositionsszenarien als Anhang beizufügen. Diese haben alle identifizierten Verwendungen abzudecken. Bei einem solchen Sicherheitsdatenblatt mit Anhang spricht man von einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB oder eSDS). Das Anfügen der Expositionszenarien gilt als Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes, welche entsprechend den Abnehmern der letzten zwölf Monate mitgeteilt werden muss.