4.1 Das Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt ist ein allgemein anerkanntes und wirksames Werkzeug zur Bereitstellung von Informationen über Stoffe und Gemische. Als eines der wichtigsten Kommunikationsmittel über die Eigenschaften von Chemikalien ist dieses ein integraler Bestandteil der REACH-Verordnung. Gem Art 31 der REACH-Verordnung hat jeder Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen. Als Lieferant kann ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler auftreten. Das Zurverfügungstellen ist erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: