9.1.1 Die Europäische Chemikalienagentur ECHA
Eines der wichtigsten Ziele der REACH-Verordnung betrifft die Einrichtung und den Betrieb der Europäischen Chemikalienagentur – ECHA – die ihren Sitz in Helsinki Finnland hat. Ursprünglich bestehende Initiativen, diese Agentur in Österreich (Wien) anzusiedeln, haben nicht zum Erfolg geführt. Die ECHA ist aus dem schon länger bestehenden Europäischen Chemikalienbüro in Ispra, Italien, hervorgegangen, hat dieses aber vor allem in der personellen Ausstattung bereits um ein Vielfaches überholt und beschäftigt derzeit rund 500 Mitarbeiter. Nebst Zuständigkeiten nach der REACH-Verordnung hat die ECHA auch Zuständigkeiten im Rahmen anderer EU-Verordnungen, wie zB der CLP-, PIC-, POP- oder Biozidprodukteverordnung.