9.1 Die EU-Perspektive
Das organisatorische Umfeld der REACH-Verordnung stellt unter den gegebenen Rahmenbedingungen einen wesentlichen Faktor für die Anwendung und Weiterentwicklung der mit „REACH“ in Zusammenhang stehenden Vorschriften dar, bietet es doch sowohl die Grundlage für die erforderlichen Arbeitsschritte als auch eine Art „Arbeits- und Rollenverteilung“. Mit den Vorschriften zu den Aufgaben, zur Einrichtung und Organisationsstruktur sowie auch zur Finanzierung der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ist in der REACH-Verordnung selbst dafür Sorge getragen worden, dass die REACH-Organisation zentralistisch angelegt ist und dass die „Arbeitsprogramme“ vorangetrieben werden. Die ECHA genießt einen relativ hohen Grad an Autonomie und kann beispielsweise selbst – nach vorbestimmten Verfahren – Entscheidungen treffen. Ergänzend dazu wurde eine Widerspruchskammer als unabhängige Berufungsinstanz gegen die meisten solcher Entscheidungen eingerichtet.