10.2 Praktische Aspekte
Die Bewertung der Konsequenzen eines Verstoßes ist nicht trivial, da sich die nationalen Strafmaßnahmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat doch wesentlich unterscheiden können. Beispielsweise sieht das deutsche Chemikaliengesetz bei manchen (sehr schwerwiegenden) Verstößen gegen Bestimmungen der REACH-Verordnung Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vor. In anderen Mitgliedstaaten können Geldstrafen so verhängt werden, dass eine tägliche Strafe bis zur Beseitigung des Mangels fällig wird. Andere Mitgliedstaaten sehen Geldstrafen auch über 1 Million Euro vor. In Österreich werden Strafbestimmungen relativ pragmatisch umgesetzt. Hohe Geldstrafen bzw Haftstrafen werden nur nach sehr drastischen Verstößen und zB Personenschaden oder hohem Sachschaden fällig. In solchen Fällen sind dann nicht mehr die Regelungen des ChemG ausschlaggebend, sondern Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts. In der Folge soll die österreichische Situation näher beleuchtet werden.