© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 978721

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2 Praktische Aspekte

Die Bewertung der Konsequenzen eines Verstoßes ist nicht trivial, da sich die nationalen Strafmaßnahmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat doch wesentlich unterscheiden können. Beispielsweise sieht das deutsche Chemikaliengesetz bei manchen (sehr schwerwiegenden) Verstößen gegen Bestimmungen der REACH-Verordnung Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vor. In anderen Mitgliedstaaten können Geldstrafen so verhängt werden, dass eine tägliche Strafe bis zur Beseitigung des Mangels fällig wird. Andere Mitgliedstaaten sehen Geldstrafen auch über 1 Million Euro vor. In Österreich werden Strafbestimmungen relativ pragmatisch umgesetzt. Hohe Geldstrafen bzw Haftstrafen werden nur nach sehr drastischen Verstößen und zB Personenschaden oder hohem Sachschaden fällig. In solchen Fällen sind dann nicht mehr die Regelungen des ChemG ausschlaggebend, sondern Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts. In der Folge soll die österreichische Situation näher beleuchtet werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop