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Dokument-ID: 978841
Gefahrenbezeichnung (bei der Einstufung und Kennzeichnung)
Nach den für die Einstufung und Kennzeichnung geltenden Bestimmungen der Richtlinie 67/548/EWG sind Gefahrenbezeichnungen Wörter, die auf der Verpackung des Stoffes oder der Zubereitung zusammen mit dem Gefahrensymbol aufgebracht werden. Die Gefahrenbezeichnung beschreibt die Art der Gefahr, die dem Symbol zugeordnet ist. Bespiele sind „Giftig“, „Gesundheitsschädlich“, „Reizend“ oder „Leichtentzündlich“.