9.2.1 Einleitung und Überblick
Die Europäische Union bekennt sich im 7. Umweltaktionsprogramm (Beschluss Nr 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zum langfristigen Ziel einer schadstofffreien Umwelt. Konkret sollen bis 2020 die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf die Umwelt und Gesundheit bestmöglich minimiert werden. Parallel dazu bekennt sich die Europäische Union in der „Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber“ aus dem Jahr 2005 – inkl einer Überarbeitung in 2010 –, die weltweiten anthropogenen Quecksilberemissionen in die Luft, das Wasser und den Boden möglichst zu beseitigen bzw zumindest zu minimieren. Teil dieser Strategie war auch der Abschluss eines international rechtsverbindlichen Instruments zur Beschränkung von Quecksilberemissionen, welches wir nun als Minamata-Übereinkommen kennen.