5.1 Beförderung, Natriumhydroxid, Desinfektionsmittel – GHS
Entscheidung 2009/17/2963-1 UVS Tirol vom 10.10.2010
In einem Verwaltungsstrafverfahren gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz hat der Beschuldigte den UVS angerufen, um eine (damals) erstinstanzliche Entscheidung anzufechten, mit der von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe wegen des Fehlens von Angaben in Beförderungspapieren zu einem Gefahrguttransport verhängt worden war. Es dürfte, soweit dies den offensichtlich nur auszugsweise geschilderten Umständen gemäß den veröffentlichten Unterlagen zur Entscheidung des UVS Tirol entnommen werden kann, darum gegangen sein, dass eine zutreffende UN-Nummer im gefahrgutrechtlichen Beförderungspapier gefehlt hat oder eine unrichtige Zuordnung vorgenommen worden sei.