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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Gemeinsame Antragstellung

Ein Zulassungsantrag kann auch gemeinsam von einer Gruppe von Antragstellern eingereicht werden. In diesem Fall ist eine solche Einreichung freiwillig. Vergleichbar der Registrierung, sollte im Falle eines gemeinsamen Zulassungsantrags ebenfalls ein federführender Antragsteller (submitting applicant) bestellt werden. Dieser tritt sodann als Ansprechpartner der ECHA gegenüber auf und vertritt dort die anderen Antragsteller (co-applicants). Dazu legt er der ECHA eine Liste aller vertretenen Antragsteller – inkl deren Bestätigung, dass sie vertreten werden dürfen, und der abgedeckten Verwendungen – vor. Im Gegensatz zu einer gemeinsamen Einreichung im Rahmen einer Registrierung kann ein zusätzlicher Antragsteller nicht nachträglich einem früheren gemeinsamen Zulassungsantrag beitreten. Auch die Daten- und Kostenteilung sind nicht verpflichtend.

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