3.7.2 Das Faltetikett
Vor der CLP-Novelle in 2024 konnte das Faltetikett nur sehr eingeschränkt verwendet werden; im Wesentlichen nur dann, wenn für die rechtlichen Anforderungen kein Platz am „gewöhnlichen“ Etikett war. Seit 2024 kann das Faltetikett allgemein – also zB aus logistischen Überlegungen heraus – verwendet werden. Mit der Novelle 2024 wurden deshalb die Regelungen für das Faltetikett konkretisiert. So wurde festgelegt, welche Angaben jedenfalls auf der Vorder- und Rückseite, sowie den Innenseiten des Faltetiketts anzugeben sind. Auf der Vorderseite sind es folgende Elemente: