2.9.8 Quecksilber-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber regelt Quecksilber und Quecksilberverbindungen. Diese Verordnung überschreitet den üblichen Rahmen des EU-Chemikalienrechtes. Sie enthält nicht nur stoffbezogene Regelungen, sondern darüber hinaus auch betriebsanlagenbezogene und abfallrelevante Vorschriften. Die Quecksilber-Verordnung fußt auf einem internationalen Übereinkommen, dem Minamata Übereinkommen. Wesentliche Elemente dieser Verordnung sind Regelungen für die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung, Verbote bzw Beschränkungen, sowie abfallrelevante Regelungen.