1.2 Allgemeine Aspekte zur Lagerung
Das Lagern gefährlicher Chemikalien ist grundsätzlich nicht überall möglich, hängt aber letztlich von der genauen Einstufung ab. Es ist jedoch so, dass allgemein davon auszugehen ist, dass solche Chemikalien nicht über Verkehrswegen, inkl Aus-/Durchfahrten oder Durchgängen gelagert werden dürfen. Das gilt auch für Arbeitsplätze, Schleusen und Pufferräume sowie für die Lagerung unter Stiegen, Plattformen, Rampen uä Konstruktionen. Zu beachten ist auch die Lagertemperatur, sodass Chemikalien nicht Erwärmung und (starkem) Frost ausgesetzt sind. Besonders für die Lagerung brand- oder explosionsgefährlicher Chemikalien sind Vorkehrungen gegen eine Entzündung zu treffen. Das reicht beispielsweise vom Einsatz spezieller Werkzeuge, die nicht funkenziehend sind bis zu simplen Rauchverboten. Dabei ist festzustellen, dass in der Regel in Räume, in denen Chemikalien gelagert sind, keine Rauch-/Tabakwaren eingebracht bzw konsumiert werden dürfen. Dasselbe gilt für Getränke und Essen.