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Neu Dokument-ID: 509020

Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Zur Verordnung über das Verbot von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel

Kurzdarstellung

Mit BGBl II Nr 331/2011 ist am 12. Oktober 2011 eine gänzliche neue Verbotsverordnung gemäß § 17 ChemG 1996 kundgemacht worden, die Bleischrotmunition betrifft. Gemäß dieser Verordnung, die nach einer knapp einjährigen Übergangsfrist am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, ist es verboten, bei der Jagd auf Wasservögel Bleischrotmunition zu verwenden.

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