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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Einleitung

Das Chemikalienrecht ist einer der Rechtsbereiche der EU, der am umfangreichsten vergemeinschaftlicht ist. Insofern macht eine Trennung zwischen österreichischem Recht und EU-Recht nur sehr eingeschränkt Sinn, denn die wesentlichsten Elemente dessen, was in Österreich geltendes Recht ist, basiert auf EU-Rechtsakten. Diese Rechtsakte regeln verschiedene Bereiche des Chemikalienrechts, welches auch Stoffrecht genannt wird. Nationale Vorschriften, also zB das österreichische Chemikaliengesetz, treten so immer stärker in den Hintergrund und sind oft nur ein Hilfsinstrument für die Implementierung und den Vollzug von EU-Recht.

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