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Dokument-ID: 994193
7.2 Bestimmungen nach der EU-Tabakrichtlinie und dem TNRSG
Das TNRSG sieht in Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie vor, dass der Nikotingehalt in Liquids 20 mg/ml nicht überschreiten darf, und nur Inhaltsstoffe, die in erhitzter oder unbeheizter Form keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, in der nikotinhaltigen Flüssigkeit verwendet werden können.