2 Die wichtigsten Regelungen für Stoffe gemäß der ehemaligen Richtlinie 67/548/EWG
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der ehemaligen Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) betraf im Wesentlichen das „Inverkehrbringen“ von chemischen Stoffen und machte die Zulässigkeit des Inverkehrbringens von neuen Stoffen sowie von gefährlichen Stoffen von der Einhaltung bestimmter Vorschriften abhängig. Die wesentlichen Regelungen betrafen die Pflicht zur Anmeldung neuer Stoffe, die Prüfung, Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen, und die Koordination der Aufgaben zwischen Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten und die Verfahren zur Technischen Anpassung.