© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 994359

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Verhältnis zu anderen ausgewählten Rechtsmaterien

REACH-Verordnung

Grundsätzlich unterliegen Quecksilber und Quecksilberverbindungen der REACH-Verordnung. Damit müssen diese Stoffe ab einer Import- oder Herstellungsmenge von einer Tonne pro Kalenderjahr registriert werden. Tatsächlich ist Quecksilber von zwei Registranten im Mengenband 100 bis 1.000 Tonnen registriert. Unter den registrierten Stoffen finden sich auch einige wenige Quecksilberverbindungen in vergleichsmäßig niedrigen Mengen. Das sind beispielsweise einfache Verbindungen wie Quecksilbersulfat (1 bis 10 Tonnen), aber auch komplexere Stoffe wie Merbromin (1 bis 10 Tonnen).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop