9.3 Verhältnis zu anderen ausgewählten Rechtsmaterien
REACH-Verordnung
Grundsätzlich unterliegen Quecksilber und Quecksilberverbindungen der REACH-Verordnung. Damit müssen diese Stoffe ab einer Import- oder Herstellungsmenge von einer Tonne pro Kalenderjahr registriert werden. Tatsächlich ist Quecksilber von zwei Registranten im Mengenband 100 bis 1.000 Tonnen registriert. Unter den registrierten Stoffen finden sich auch einige wenige Quecksilberverbindungen in vergleichsmäßig niedrigen Mengen. Das sind beispielsweise einfache Verbindungen wie Quecksilbersulfat (1 bis 10 Tonnen), aber auch komplexere Stoffe wie Merbromin (1 bis 10 Tonnen).