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Neu Dokument-ID: 249179

Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3 Sicherheitsdatenblatt

Wenn es zur Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes erforderlich ist, sind die Arbeitsinspektorate berechtigt, gem § 6 Abs 1 des Arbeitsinspektionsgesetz 1993 BGBl 27/1993 in der derzeit gültigen Fassung, von Erzeugern und Vertreibern von Arbeitsstoffen Auskunft über die Zusammensetzung dieser Stoffe zu verlangen.

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