4.1 Einführung und allgemeiner Überblick
Das Konzept der wesentlichen Verwendung ist in Fachkreisen besser unter seinem englischen Namen als „Essential Use Concept“ bzw unter der Abkürzung „EUC“ bekannt. Dieses Konzept findet eine konkrete Grundlage in der Mitteilung der Europäischen Kommission C/2024/2894 mit dem passenderen Namen „Leitkriterien und Grundsätze für das Konzept der wesentlichen Verwendung in EU-Rechtsvorschriften, die Chemikalien betreffen“. Davor wurde das EUC im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit • [Fußnote: Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – Für eine schadstofffreie Umwelt – COM(2020) 667 final Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0667.] als politisches Ziel im Rahmen der European Green Deal festgelegt.