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Dokument-ID: 978999
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)
Besonders besorgniserregende Stoffe, die sehr persistent sind (sehr schwierig abzubauen) und sich in lebenden Organismen sehr stark akkumulieren. Anhang XIII legt die Kriterien für die Identifizierung von vPvB-Stoffen fest, und Anhang I enthält allgemeine Bestimmungen zu ihrer Einstufung. vPvB-Stoffe können in Anhang XIV aufgenommen und dadurch zulassungspflichtig werden.