4.3 F-Gase-Qualifizierungsverordnung – Elektrische Spannungsschaltanlagen
Die Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen, BGBl II Nr 235/2010, ausgegeben am 15. Juli 2010, wurde auf Basis einer Novelle (BGBl II Nr 69/2018) umbenannt zu „Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit elektrischen Spannungsschaltanlagen“ (im Folgenden kurz „F-Gase-Qualifizierungsverordnung – Spannungsschaltanlagen“ genannt). Das ist eine Durchführungsverordnung des Bundesministers zuständig für Umweltangelegenheiten zum Bundesgesetz über fluorierte Treibhausgase, das mit BGBl I Nr 103/2009 veröffentlicht worden ist. Die F-Gase-Qualifizierungsverordnung – Spannungsschaltanlagen richtet sich an alle Personen und Firmen, die im Anlagenbaubereich Elektrik/Spannungstechnik tätig sind und dabei auch mit bestimmten „Treibhausgasen“, in der Regel mit Schwefelhexafluorid, umgehen. In der Hochspannungstechnik kommt Schwefelhexafluorid zB zu Isolierungszwecken zum Einsatz.