4 Kommentierung des Bundesgesetzes zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase
Das F-Gase-Gesetz – Rahmenbestimmung und organisatorische Grundlage
Das F-Gase-Gesetz ist durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 88/2009 vom 18. August 2009 kundgemacht worden. Es dient zunächst als „Rahmengesetz“ der EU-rechtlich gebotenen rechtlichen Verankerung der Vollziehung, Überwachung und Durchsetzung (gegebenenfalls durch die Verhängung von Sanktionen) der EU-F-Gase-Verordnung Nr 517/2014. Das F-Gase-Gesetz enthält auch noch eine nicht normative Zielbestimmung, in der, etwas weit ausholend, auf den Zweck des Gesetzes, nämlich zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen beizutragen und damit dem Klimaschutz zu dienen, Bezug genommen wird.