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Neu Dokument-ID: 1125408

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.79 N,N-Dimethylformamid

In Eintrag 76 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen betreffend N,N-Dimethylformamid (DMF, jedoch nicht zu verwechseln mit Dimethylfumarat, das oftmals ebenfalls mit DMF abgekürzt wird), CAS-Nr 68-12-2, für industrielle und gewerbliche Verwendungen festgelegt. Die Verordnung (EU) 2021/2030 vom 19. November 2021 inkludierte diese in Anhang XVII. Diese Beschränkungsinitiative wurde durch Italien gesetzt.

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