2 No-longer polymers list
Allgemeines
Auch schon innerhalb des Anmeldeschemas für „Neue Stoffe“ gemäß der Richtlinie 67/548/EWG gab es für Polymere eigene Bestimmungen. Die Definition eines Polymers wurde darüber hinaus auch – und zwar abweichend zur ursprünglichen Formulierung – in der 7. Änderung der Stoffrichtlinie (Richtlinie 92/32/EWG) neu festgelegt. Dadurch ergab sich, dass einige Stoffe, die während der Zeit der EINECS-Anmeldung entsprechend der Richtlinie 67/548/EWG als Polymere angesehen wurden, nach der 7. Änderung nicht mehr als Polymere galten. Diese Situation wirkt nun insofern bis in die Registrierung gemäß der REACH-Verordnung hinein, als die „No-longer polymers“ gemäß der REACH-Verordnung als „Phase-in-Stoffe“ gelten und wie EINECS-Stoffe behandelt werden.