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Dokument-ID: 993673
4.2.2 Einstufung von ätherischen Ölen gemäß EU-CLP-Verordnung
Sofern ätherische Öle gefährliche Eigenschaften aufweisen, unterliegen sie als komplexe Naturstoffe wie auch andere chemische Stoffe und Gemische den Vorschriften der EU-CLP-Verordnung und sind nach den geltenden Bestimmungen einzustufen. Sie sind mit den erforderlichen Warnhinweisen und Gefahrenpiktogrammen zu kennzeichnen.